Vorlage
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 150Fedlex · Vorlage
a. Es ist die gemessene Menge an verbranntem Gas zum Betrieb der Heizzentrale im Jahr y zu messen.
b. Als Datenquelle muss ein Gaszähler verwendet werden.
c. Die Messung hat in Normkubikmetern (Nm3) zu erfolgen.
d. Die Messung hat kontinuierlich zu erfolgen.
e. Die Qualitätssicherung hat nach den Anforderungen der MessMV und den entsprechenden Ausführungsvorschriften des EJPD zu erfolgen.
4.6 Elektrische Energie
Bei der Messung von elektrischer Energie (Mel,y) sind alle der folgenden Anforderungen zu beachten:
a. Es ist die gemessene Menge an elektrischer Energie zum Betrieb von Wärmepumpen in der Heizzentrale im Jahr y zu messen.
b. Als Datenquelle muss ein Elektrizitätszähler verwendet werden.
c. Die Messung hat in Kilowattstunden (kWh) oder MWh zu erfolgen.
d. Die Messung hat kontinuierlich zu erfolgen.
e. Die Qualitätssicherung hat nach den Vorgaben der MessMV und den entsprechenden Ausführungsvorschriften des EJPD zu erfolgen.