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Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 87 Seiten

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d. die Fleischkontrolldatenbank (Fleko) nach der Verordnung vom 6. Juni 20146 über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst.

2Sie erbringt zudem die folgenden Aufgaben:

a. Sie stellt einen Support für folgende Bereiche bereit:

1. das Internetportal Agate,

2. Hoduflu,

3. die Fleko;

b. Sie liefert die Ohrmarken für Klauentiere.

c. Sie zahlt die Entsorgungsbeiträge aus;

d. Sie vereinnahmt die Schlachtabgabe.

3Sie ist Eigentümerin der Infrastruktur, inklusive Hardware und Software, zur Erbringung ihrer Aufgaben.

4Führt die Identitas AG eine Aufgabe nicht mehr aus, so muss sie die entsprechende Software sowie die dazugehörige Dokumentation dem Bund anbieten.

5Der Bund ist Eigentümer der Datensammlungen, die durch den Betrieb der Informationssysteme und die Ausübung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 entstehen.

6Für Beschaffungen im Bereich der Ausführung der übertragenen Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 unterliegt die Identitas AG dem öffentlichen Beschaffungsrecht des Bundes. Sie erlässt die im Beschaffungsverfahren notwendigen Verfügungen.

7Für den Zugriff auf die Informationssysteme nach Artikel 5 Absatz 1 stellt die Identitas AG sicher, dass die Benutzerinnen und Benutzer sich über das IAM des Interetportals Agate nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung vom 23. Oktober 20137 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft identifizieren.

Art. 6 Leistungsvereinbarung

1Das BLW schliesst mit der Identitas AG für die Aufgaben nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a–c und Absatz 2 Buchstaben a Ziffer 1 und 2 sowie b-d eine Leistungsvereinbarung ab.

2Die Leistungsvereinbarung für die Aufgaben nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 3 richtet sich nach Artikel 3 der Verordnung vom 6. Juni 20148 über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V).

3Die Leistungsvereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 regeln insbesondere den Umfang und die Qualität der zu erbringenden Leistungen.

6 SR 916.408

7 SR 919.117.71

8 SR 916.408