Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten

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3. die Identifikationsnummer des Tiers,

4. das Schlachtdatum,

5. das Datum der Meldung,

6. das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung nach Artikel 3 Absatz 1 SV46, sofern erhoben,

7. die TVD-Nummer der Gesuchstellerin, sofern die Schlachtung bei einem Gesuch um Kontingentsanteile nach Artikel 24b SV geltend gemacht werden soll;

f. bei der Verendung eines Tiers:

1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

2. die Identifikationsnummer des Tiers,

3. das Verendungsdatum,

4. das Datum der Meldung;

g. bei der Ausfuhr eines Tiers:

1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

2. die Identifikationsnummer des Tiers,

3. das Bestimmungsland,

4. das Ausfuhrdatum,

5. das Datum der Meldung;

h. bei der Änderung der Nutzungsart eines Muttertiers:

1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

2. die Identifikationsnummer des Muttertiers,

3. die Nutzungsart des Muttertiers; als Nutzungsarten gelten:

– Milchkuh

– andere Kuh,

4. das Datum, ab dem die Nutzungsart gilt,

5. das Datum der Meldung.

2. Daten zu Tieren der Schweinegattung

Zu Tieren der Schweinegattung sind folgende Daten zu melden:

a. bei der Einfuhr von Tieren:

1. das Herkunftsland und die Identifikationsnummer der Tierhaltung im Herkunftsland,

2. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

3. die Zahl der Tiere,

4. das Einfuhrdatum,

5. das Datum der Meldung;

b. beim Zugang von Tieren von einer anderen Tierhaltung im Inland:

1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

46 SR 916.341