Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten

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Anhang 2 (Art. 58)

Gebühren

Franken

1 Lieferung von Ohrmarken

1.1 Ohrmarken mit einer Lieferfrist von drei Wochen, pro Stück:

1.1.1 für Tiere der Rindergattung, Büffel und Bisons (Doppelohr-

marke) 3.60 1.1.2 für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung:

1.1.2.1 Doppelohrmarke ohne Mikrochip –.75 1.1.2.2 Doppelohrmarke mit Mikrochip 1.75 1.1.2.3 Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung ohne Mikrochip –.25 1.1.2.4 Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung mit Mikrochip 1.25 1.1.2.5 Doppelohrmarke für Kleinrassen ohne Mikrochip 2.10 1.1.2.6 Doppelohrmarke für Kleinrassen mit Mikrochip 3.10 1.1.3 für Tiere der Schweinegattung –.25 1.1.4 für in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer –.25 1.2 Ersatz von Ohrmarken mit einer Lieferfrist von fünf Arbeits-

tagen, pro Stück:

1.2.1 Ohrmarken ohne Mikrochip für Tiere der Rinder-, Schaf- und

Ziegengattung sowie Büffel und Bisons 1.80 1.2.2 Ohrmarken mit einem Mikrochip für Tiere der Schaf- und

der Ziegengattung 2.80 1.3 Kosten für den Versand, pro Sendung:

1.3.1 Pauschale 1.50 1.3.2 Porto nach Post-

tarif 1.3.3 Zuschlag für die Zustellung innerhalb von 24 Stunden 7.50

2 Registrierung von Equiden

2.1 Registrierung eines Equiden 28.50 2.2 Nachregistrierung eines Equiden, der vor dem 1. Januar 2011

geboren oder erstmalig eingeführt worden ist 43.–