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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 49 Seiten
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Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe AS …
Sicherheit der eingesetzten Betriebsmittel sowie der Bedrohungslage statt.
26.5 Prüfung des Informationssicherheitsmanagement-Systems (Art. 10 Abs. 2)
26.5.1 Gegenstand: Es wird geprüft, ob das ISMS des Systembetreibers mit der
Norm ISO/IEC 27001, 2013, Information technology – Security techniques
– Information security management systems – Requirements konform ist. Der Geltungsbereich des ISMS umfasst alle Organisationseinheiten des Systembetreibers, die rechtlich, administrativ und betrieblich für das System verantwortlich sind.
26.5.2 Zuständigkeiten: Die Zertifizierungsstelle ist durch die Schweizerische
Akkreditierungsstelle für die Durchführung von Audits nach der Norm ISO/IEC 27001, 2013, Information technology – Security techniques – Information security management systems – Requirements akkreditiert. Die Prüfung wird vom Kanton oder vom Systembetreiber in Auftrag gegeben; der Kanton sorgt für die Durchführung der Prüfung.
26.5.3 Dauer der Gültigkeit eines Belegs: Wiederholungsaudits werden in den
durch die Norm ISO/IEC 27001, 2013, Information technology – Security techniques – Information security management systems – Requirements festgelegten Abständen durchgeführt. Ein gültiges Zertifikat und die entsprechende «Statement of Applicability» liegt bei jedem Einsatz des Systems vor. Wird eine neue Version des Standards ISO/IEC 27001, 2013, Information technology – Security techniques – Information security management systems – Requirements publiziert, so wird spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist eine gültige Zertifizierung des ISMS nach der neuen Version nachgewiesen. Der Geltungsbereich des ISMS darf dabei nicht reduziert werden.