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Vernehmlassung 2021/86: Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 2 Seiten

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Bundesgesetze Entwurf über die Personenbeförderung und den Gütertransport (Personenbeförderungsgesetz, PBG, Gütertransportgesetz, GüTG

(Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 20092:

Art. 28 Abs. 1bisund 2bis

1bisZudem gelten sie den Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 die nach Auflösung der Spezialreserve nach Artikel 36 Absatz 2 verbleibenden Verluste im Verhältnis ihrer nach Artikel 30 festgelegten Anteile ab. Die anderen Reserven der Unternehmen werden nicht angerechnet. Die Abgeltung erfolgt aufgrund der Linienerfolgsrechnungen der Unternehmen.

2bisFür die Jahre 2020 und 2021 richtet der Bund in Abweichung von Absatz 2 Abgeltungen in Höhe eines Drittels der Covid-19-bedingten finanziellen Verluste an den Ortsverkehr aus. Die Abgeltung erfolgt aufgrund der Linienerfolgsrechnungen der Unternehmen.

Art. 28a Touristische Angebote

1Unterstützt ein Kanton touristische Angebote mit einer Personenbeförderungskonzession oder einer kantonalen Bewilligung zum Betrieb von Seilbahnen, so kann der Bund sich an der Finanzierung beteiligen.

2Finanzhilfen des Bundes setzen voraus, dass:

1BBl 2021 ...

2 SR 745.1

2016–......