Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 132Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

economiesuisse, fer-GE, Die Arbeitgeber, Swiss, sgv, VFAS: Infrastruktur als Basis, worauf insbesondere die Mobilitätakteure neuen Mehrwert schaffen können.

FRS : La Confédération, les cantons et les communes ont déjà un accès facilité aux données des entreprises de transport public dont ils sont actionnaires ou propriétaires. Les données sur le trafic routier sont également déjà accessibles en temps réel. Il n’est cependant pas acceptable de se servir d’une plateforme destinée à la création d’offres multimodales pour en réalité récolter des données privées dans le but de créer une mobilité davantage planifiée par l’Etat.

TL : Une infrastructure ouverte apporterait le même résultat qu’une infrastructure étatique (centralisation). L’important est de partager les données mais pas forcément de les centraliser (risques sur les données personnelles). Une meilleure communication des données d’exploitation (surcharge, horaires non tenus) avec le canton et les collectivités permettrait en effet d’améliorer les interfaces.

Une norme étatique pourrait intervenir pour harmoniser le partage des données.

vbl: Behörden können ihre Bestrebungen und Ziele in Bezug auf verkehrs-, umwelt- und wirtschaftspolitischer sowie raumplanerischer Sicht mit einheitlichen Standards und Gesetzen regeln. Eine Mobilitätsdatenstruktur ist zwar zwingend notwendig. Sie dient jedoch nicht den Behörden, sondern vielmehr den Anbietern oder Vermittlern von Mobilitätsdienstleistungen und schlussendlich den Kunden von Mobilitätsangeboten. Durch ein sich änderndes Mobilitätsdenken und den neuen Möglichkeiten aufgrund von NADIM sind jedoch Verlagerungen zwischen Verkehrsmitteln und auch neue Formen von Sharing, Pooling und On Demand möglich. Wir begrüssen eine zentrale Datenplattform in Bezug auf physische Verkehrsinfrastrukturen und eine Bundes-Geodateninfrastruktur. Daten zu Mobilitätsangeboten müssen jedoch nicht staatlich geführt werden. In der Vernehmlassungsvorlage wird darauf auch nicht eingegangen.

ZVV: Zentral bereitzustellen sind Daten betreffend die physische Verkehrsinfrastruktur. Weshalb hingegen Daten zu Mobilitätsangeboten zentral geführt werden müssen, ist nicht nachvollziehbar und wird in der Vernehmlassungsvorlage auch nicht dargelegt.

Frage 4: Zentrale Rolle des Bundes im Bereich Mobilitätsdaten

Sind Sie der Ansicht, dass der Bund eine zentrale Rolle einnehmen soll, damit Mobilitätsdaten verlässlich und diskriminierungsfrei bereitgestellt werden sowie einfacher vernetzt werden können?

Hinweise der Zustimmenden

Ja – «Bund kann neutral und diskriminierungsfrei, homogene und standardisierte Mobili-

tätsdaten bereitstellen.»

AMAG: Die AMAG ist der Ansicht, dass die Rolle des Bundes im Bereitstellen der Infrastruktur soweit Sinn macht, als es den Effizienzverlusten von möglichen drohenden Monopolen und Marktversagen (bspw. zu starke Marktmacht von Plattformen) entgegenwirken kann. Die Rolle kann aber nur so weit unterstützt werden, wenn eine MDA im Rahmen ihrer Entwicklung eine Enablerfunktion im Rahmen der Geschwindigkeit des Marktes an den Tag legen kann und in der Bereitstellung der Infrastruktur die Bedürfnisse der Abnehmer bzw. deren Kunden steht im Zentrum ihrer Aktivitäten hat. Seitens der AMAG besteht der Wunsch, dass die Akteure weiterhin sehr aktiv in der Ausgestaltung dieser Rolle einzubeziehen sind.

132/274 BAV-D-318B3401/238