Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 134Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
speziell bei Vorgaben des Behindertengesetzes und Priorisierungen von Verkehren im Strassenraum.
WEKO: Aus wettbewerblicher Sicht und für die Förderung eines effizienten Mobilitätssystems ist zentral, dass die Daten der MODI allen Nutzern offen, transparent und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.
ZH: Der Bund kann die erforderliche neutrale Handhabung frei von kommerziellen Interessen sicherstellen. Er ermöglicht damit einen diskriminierungsfreien Marktzugang und wirkt Monopolsituationen entgegen. Dies fördert die Akzeptanz und das Vertrauen in die MODI und wirkt Wettbewerbsverzerrungen entgegen. Der Anreiz und die Chance für eine breite Nutzung und einen entsprechend vermehrten Austausch von Mobilitätsdaten werden daher gesteigert.
Ja – «Regulatorischen Rahmen schaffen und öffentliche Interessen wahrnehmen.»
BG SA : La Confédération doit garantir que le cadre législatif soit respecté pour tous les acteurs. Elle doit mettre en œuvre des moyens de contrôle et exercer son droit de surveillance. Cependant, la structure doit être fonctionnellement indépendante.
BPUK/KöV, LU, OW, UR: Grundsätzlich ja. Es ist wichtig, dass der Bund einen regulatorischen Rahmen setzt und Vorgaben betreffend Schnittstellen und Nutzung von Mobilitätsdaten macht. Die operativen Aufgaben der öffentlichen Hand sind auf Aspekte zu beschränken, die für den Betrieb der MODI zwingend notwendig sind. Dabei hat sich der Bund am Subsidiaritätsprinzip zu orientieren.
RhB: Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Nutzung der Mobilitätsdaten sollen für KTU des öffentlichen Verkehrs und für private Unternehmen gleich sein, damit es hier zu keinerlei Verzerrung kommt. Die Spielregeln des zusätzlichen Wettbewerbs sollen für alle Akteure in Anbetracht einer unterschiedlichen Regulierungsdichte gleichermassen gelten.
routeRANK: Der Bund sollte seine Aktivitäten in der Vernetzung der unterschiedlichen Stakeholder in der (multimodalen) Mobilität fortführen. Z.B. waren die verschiedenen Workshops des BAV Mobilität seit 2017 äusserst erfolgreich darin, Kontakte herzustellen und ein relevantes Forum für einen regelmässigen Austausch zu bieten. Aus unserer Sicht sollten diese in ähnlicher Form weitergeführt werden.
SchweizMobil: Ohne die Rolle des Bundes können die Daten im Bereich Langsamverkehr nicht zusammengeführt werden, z.B. für die Umsetzung des Veloweggesetzes ist eine zentrale Rolle des Bundes notwendig.
SG: Aufgrund der Komplexität der Thematik und dem geplanten Einbezug bzw. der Vernetzung von unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren ist es sinnvoll, dass der Bund in diesem Zusammenhang eine führende Rolle einnimmt. Die Bedürfnisse der Nutzenden müssen dabei aber stets im Zentrum stehen.
TCS: Es braucht sicher einen gesetzlichen Aufhänger. Wie genau die Umsetzung dann erfolgt, über Anstalt, Standards oder anderweitig, muss nach Erachten des TCS noch weiter geprüft werden.
ZG: Bei denjenigen Daten, welche im öffentlichen Interesse liegen (Bewegungsdaten), soll der Bund eine zentrale Rolle spielen. Für den Austausch von Marktdaten, Tarifen etc. muss der Bund keine zentrale Rolle übernehmen, die öffentliche Hand soll sich auf Basisaufgaben beschränken und dabei Veredelungen und weiterführende Datennutzungen ermöglich, diese aber nicht selber anbieten.
134/274 BAV-D-318B3401/238