Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/22: Teilrevision der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) · 12 Seiten
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Revision Jodtablettenverordnung
1 Allgemeines
Kaliumiodidtabletten (nachfolgend Jodtabletten) dienen der Schilddrüsenprophylaxe bei einem schweren Kernkraftwerk-Unfall mit Austritt von Radioaktivität. Sie sollen ausschliesslich auf Anordnung der Behörde, insbesondere der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) eingenommen werden. Die rechtzeitige Einnahme verhindert, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entstehen kann. Dabei gilt zu beachten, dass die Einnahme von Jodtabletten nie als primäre und alleinige Massnahme angeordnet werden kann, da sie nur Schutz vor Inhalation von radioaktivem Jod bietet. Diese Massnahme ist nur sinnvoll, wenn die Bevölkerung angehalten wird, sich nicht im Freien aufzuhalten.
1.1 Verteilkonzept der Jodtabletten
Im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk
Gemäss Artikel 3 Absatz 1 der Jodtabletten-Verordnung1 werden in den Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk Jodtabletten vorsorglich an alle Personen verteilt, die sich regelmässig dort aufhalten. Die Gemeinden sind im Anhang der Verordnung explizit aufgeführt. Die vorsorgliche Verteilung der Jodtabletten im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk erfolgt an die Haushalte und zusätzlich an Betriebe, Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungen und weitere öffentliche und private Einrichtungen (Art. 3 Abs. 2 Jodtabletten-Verordnung). Damit soll die Versorgung im Notfall insbesondere auch am Arbeitsplatz sichergestellt sein. Eine Verteilung an Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten erfolgt, da im Ereignisfall die Jodprophylaxe vor allem bei Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Massnahme darstellt.
Personen, die in einem Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk leben, erhalten eine Packung Kaliumiodid à 2 x 6 Tabletten. Diese Menge reicht aus, um im Bedarfsfall auch zwei Personen mit Tabletten versorgen zu können. Die Überdotation hat zum Zweck, dass in einem Ereignisfall auch eine direkte Nachbarschaftshilfe geleistet werden könnte und so die Lücke in Haushaltungen von allenfalls nicht mehr auffindbaren oder verloren gegangenen Tabletten geschlossen werden kann.
Ziehen Personen zwischen zwei Verteilkampagnen in eine Gemeinde im 50 km Radius zu oder werden sie in dieser Zeit dort geboren, erhalten sie bei der Anmeldung bei der Wohngemeinde einen Bezugsschein für das Beziehen ihrer Jodtabletten in einer Apotheke/Drogerie.
Ausserhalb des Radius von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk
In den Gebieten ausserhalb von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk sorgen die Kantone für eine geeignete dezentrale Lagerung der Jodtabletten, um im Ereignisfall die gesamte Bevölkerung damit versorgen zu können. Die Kantone bereiten die Abgabe der Jodtabletten so vor, dass diese innerhalb von zwölf Stunden ab Anordnung nach Artikel 8 Jodtabletten-Verordnung an die Bevölkerung verteilt sind (Art. 5 Abs. 1 und 2 Jodtabletten-Verordnung).
Ersatz der Jodtabletten
Bei den Jodtabletten handelt es sich um ein zugelassenes Arzneimittel. Sie sind wie andere Medikamente zu lagern. Die Haltbarkeit der Jodtabletten beträgt 10 Jahre, deshalb ist ein regelmässiger Austausch notwendig. Im Umkreis von 50 km wurden die Jodtabletten letztmals 2014 verteilt, ein Ersatz ist deshalb 2024 notwendig. Da das Haltbarkeitsdatum bei einigen 2014 verteilten Jodtabletten bereits per Ende 2023 erreicht sein wird, wurde entschieden, die nächste Verteilkampagne bereits im Herbst 2023 durchzuführen. Die Jodtabletten sollen durch die Armeeapotheke per Postversand oder Kurierdiensten
1 Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten vom 22. Januar 2014 (Jodtabletten-Verordnung; SR 814.52)