Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/22: Teilrevision der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) · 12 Seiten

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Revision Jodtablettenverordnung

Die entstehende Verteillücke durch den Wegfall des KKM, wird durch eine zusätzliche Beschaffung und Verteilung einer entsprechenden Menge an Jodtabletten an die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Waadt geschlossen.

Die Kantone bereiten die Abgabe der Jodtabletten so vor, dass diese innerhalb von zwölf Stunden ab Anordnung gemäss Artikel 8 der Jodtabletten-Verordnung an die Bevölkerung verteilt sind (Art. 5 Abs. 1 und 2 Jodtabletten-Verordnung).

In Bezug auf die Planung und Vorbereitung des Notfallschutzes gibt es keine weiteren Änderungen für Bund, Kantone und Gemeinden.

1.3.2 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Bevölkerung im Umkreis von 50 km um die schweizerischen Kernkraftwerke werden Anfang 2023 rechtzeitig über die Verteilung der Jodtabletten informiert. Voraussichtlich wird die Verteilung an die Bevölkerung im Oktober/November 2023 stattfinden. Die Jodtabletten werden voraussichtlich per Post oder Kurier zugestellt und sollen wie andere Medikamente gelagert werden. Die alten Jodtabletten können und sollen in einer Apotheke oder Drogerie zur fachgerechten Entsorgung zurückgebracht werden. In den Gemeinden, in denen keine vorsorgliche Verteilung von Jodtabletten mehr stattfindet, sind die jeweiligen Kantone verpflichtet, Tabletten nun auch für die aus der Verordnung gestrichenen Gemeinden zu lagern und im Bedarfsfall innerhalb von 12 Stunden zu verteilen.

2 Erläuterungen zur Änderung des Anhangs der Jodtabletten-Verordnung

Das Verteilkonzept der Jodtabletten in der Schweiz wird nicht angepasst, sondern lediglich die Verteilgebiete im Anhang der Jodtabletten-Verordnung. Infolge der Abschaltung des KKM muss die Gemeindeliste im Anhang revidiert und der Titel des Anhangs präzisiert werden. Da sich das KKM nach der Abschaltung zwar nicht mehr in Betrieb befindet, dieses aber trotzdem noch ein schweizerisches Kernkraftwerk ist, wird der Titel des Anhangs zu «Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk (ausgenommen sind Kernkraftwerke im Rückbau)» geändert.

Gemeinden, welche sich aufgrund der Abschaltung des KKM nicht mehr innerhalb eines Umkreises von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk befinden, werden gestrichen. Ebenfalls berücksichtigt bei der Streichung werden Gemeindefusionen und dadurch nicht mehr existierende Gemeinden. Damit reduziert sich die Gemeindeliste im Anhang der Verordnung von 1337 auf 814 Gemeinden.

Die Gemeinden werden pro Kanton in alphabethischer Reihenfolge aufgelistet und sind in der untenstehenden Abbildung (Abbildung 1) farblich gekennzeichnet. Grün ist das neue Verteilgebiet für die Jodtabletten.