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Vernehmlassung 2022/24: Revision der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) betreffend die heroingestützte Behandlung · 5 Seiten

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Betäubungsmittelsuchtverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 18 Abs. 1

1 Das BAG erteilt Ärztinnen und Ärzten, die zur Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Behandlung abhängiger Personen berechtigt sind, eine Bewilligung zum Bezug, zur Verabreichung und zur Abgabe von Diacetylmorphin im Rahmen einer diacetylmorphingestützten Behandlung (Arztbewilligung), wenn sie über genügend Erfahrung im Suchtbereich verfügen.

Art. 21 Abs. 1 Bst. d, Abs. 3 und 4

1 Das BAG erteilt einer Patientin oder einem Patienten eine Bewilligung zur diacetylmorphingestützten Behandlung (Patientenbewilligung), wenn:

d. die diacetylmorphingestützte Behandlung in einer Institution mit einer Bewilligung nach Artikel 16 Absatz 1 verschrieben wird.

3 Bei einer Bewilligung einer Mitgabe gemäss Artikel 13 Absatz 5 oder einer Meldung einer Delegation an eine geeignete externe Institution gemäss Artikel 14a Absatz 2 kann das BAG die Patientenbewilligung anpassen und angepasste Bedingungen und Auflagen vorsehen.

4 Die Bewilligung gilt höchstens fünf Jahre. Sie kann auf Gesuch hin erneuert werden, sofern die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Art. 24 Information

Das BAG veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung und den Verlauf sowie die Entwicklung der diacetylmorphingestützten Behandlung.

Art. 41 Einleitungssatz

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAG, der kantonalen Behörden und der Institutionen, die im Rahmen von Artikel 18e BetmG für die Überprüfung der Voraussetzungen und des Verlaufs der Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen zuständig sind, bearbeiten folgende Personendaten:

II

Diese Verordnung tritt am ...2023 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates:

Der Bundespräsident:

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr