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Vernehmlassung 2022/25: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) · 3 Seiten
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Vorentwurf vom 31.8.2022 «$$QrCode»
Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ... 20221,
beschliesst:
I
Das Tabakproduktegesetz vom 1. Oktober 20212 wird wie folgt geändert:
Art. 18 Einschränkungen der Werbung
1Werbung sowie Hinweise auf Verkaufsförderung oder Sponsoring für Tabakprodukte, für elektronische Zigaretten sowie für Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden, sind verboten:
a. in Presseerzeugnissen, es sei denn, diese sind hauptsächlich für den ausländischen Markt oder ausschliesslich für die in der Tabakbranche tätigen Personen bestimmt;
b. im Internet, in Applikationen und in anderen elektronischen Medien, wenn sich die Werbung oder der Hinweis an den Schweizer Markt richtet;
c. in Kinos;
d. auf Werbeträgern, auf denen sie Minderjährige erreichen können, namentlich:
1. auf Plakaten und allen anderen Formen der Aussenwerbung auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund einsehbar sind,
2. in postalischen Werbesendungen, es sei denn, sie sind direkt an Erwachsene adressiert und neutral verpackt,
SR ..........
1BBl 2022 ...
2BBl 2021 2327
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