Vorlage

Vernehmlassung 2022/25: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

Gesetz «%ASFF_YYYY_ID»

3Die gemeldete Summe der Ausgaben eines einzelnen Unternehmens werden der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht.

Art. 30, Abs. 4

4Das BAG kontrolliert die Einhaltung des Werbeverbots im Internet, in Applikationen und anderen elektronischen Medien. Es kann dazu die zuständigen kantonalen Behörden beiziehen und ihnen den diesbezüglichen abschliessenden Entscheid übertragen.

Art. 45 Abs. 1 Bst. f

1Mit Busse bis zu 40 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:

f. den Vorschriften dieses Gesetzes betreffend die Pflichten der Unternehmen und die Einfuhrbeschränkungen (Art. 25–27a und 29) zuwiderhandelt;

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Ständerat, ... Nationalrat, ...

Der Präsident: ... Die Präsidentin: ...

Der Sekretär: ... Der Sekretär: ...