Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/57: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 7 Seiten
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1. Ausgangslage und Inhalt der Vorlage
Am 7. September 2022 hat der Bundesrat die Änderung des Gesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) betreffend der Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung BVG (AE) in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat schlägt vor, die am 25. September 2020 im dringlichen Bundesrecht vom Parlament beschlossene befristete zinslose Anlagemöglichkeit der AE bei der Bundestresorerie um weitere 4 Jahre zu verlängern (Art. 60b BVG1). Der Entwurf des vorgeschlagenen Gesetzes übernimmt die bisherigen Regelungen unverändert. Der Entwurf enthält folgende Punkte:
1. Die Regelung ist auf die AE beschränkt;
2. Die AE darf nur die Gelder der von ihr geführten Freizügigkeitskonten bei der Bundestresorerie platzieren (Abs. 1);
3. Dies gilt nur, wenn der Dekckngsgrad im Freizügigkeitsbereich weniger als 105% beträgt (Abs. 1);
4. Der Maximalbetrag ist auf 10 Milliarden Franken limitiert (Abs. 1);
5. Die Eidg. Finanzverwaltung verwaltet die Mittel unverzinslich und unentgeltlich (Abs. 2);
6. Die Einzelheiten werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt (Abs. 3).
2. Übersicht über die Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauerte vom 7. September 2022 bis am 7. November 2022. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung Stellung zu nehmen. Gesamthaft richtete sich die Einladung an 94 Empfänger. Da keine konkreten Fragen gestellt wurden, äusserten sich die Vernehmlassungsteilnehmenden frei zum Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht. In den meisten Fällen war die Stellungnahme kurz und beschränkte sich auf die Zustimmung / Enthaltung / Ablehnung der Vorlage. Insgesamt gingen 40 Rückmeldungen zu den Bestimmungen der Vorlage ein. Davon verzichteten 5 auf eine Stellungnahme.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche Stellungnahmen.
1 SR 831.40