Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/57: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 7 Seiten
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3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die eingegangenen Stellungnahmen der Sozialpartner befürworten die Vorlage. Der Gewerkschaftsbund SGB betont die Wichtigkeit der AE für die soziale Sicherheit und unterstützt die vorgeschlagene Verlängerung. Er weist auf den Zufluss der Gelder, den Kontrahierungszwang und die Kapitalgarantie hin. Er weist aber darauf hin, dass mittelfristig die AE durch den Bund institutionell abgesichert werden müsse. Auch befürwortet er Massnahmen, damit Freizügigkeits-Guthaben konsequenter in die Vorsorgeeinrichtungen eingebracht werden. Sehr ähnlich argumentiert auch der Schweizerische Arbeitgeberband SAV. Auch er weist auf den Kontrahierungszwang, die Kapitalgarantie und auch auf die mangelnde Risikofähigkeit hin. Er befürwortet die vorliegende Verlängerung. Die Sozialpartner würden zudem an Vorschlägen für eine Anschlusslösung arbeiten.
Der Gewerbeverband SGV erachtet eine Verlängerung der Vorlage aufgrund der gestiegenen Zinsen als unnötig.
3.5 Andere Verbände der Wirtschaft, Organisationen und interessierte Kreise
Insgesamt sind unter dieser Rubrik 8 Rückmeldungen eingegangen. Die IV-Stellen Konferenz erklärte den Verzicht auf eine Vernehmlassung.
Der VVS kritisiert, die im erläuternden Bericht dargestellten Unterschiede zwischen Freizügigkeitsstiftungen und der AE seien kaum vorhanden, auch der Stiftungsrat der Freizügigkeitsstiftung müsse die Gelder anlegen3. Die gewährten Vergünstigungen seien wettbewerbsverzerrend und die Notwendigkeit einer Weiterführung sei aktuell nicht mehr gegeben. Letzteres äussert auch Interpension.
Auch der Verband Schweizerischer Kantonalbanken lehnt die Verlängerung ab. Sie betrachten die zinslose Anlage und der Wegfall der Transaktionskosten als wettbewerbsverzerrend.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP und das PK Netz 2. Säule betonen die Wichtigkeit des Freizügigkeitsbereichs der AE und unterstützen die Verlängerung. Auch der Sicherheitsfonds BVG (SIFO) spricht sich für die Verlängerung aus.
Die AE weist auf den Kontrahierungszwang und die Pflicht hin, dass Kapital zu garantieren und zu verzinsen. Sie begrüsst die vorgeschlagene Verlängerung um 4 Jahre, weist aber darauf hin, dass weiterhin Risiken existieren und demnach zusätzlicher Bedarf einer dauerhaften Sicherung existiert. Die Verlängerung schaffe aber für die Akteure das nötige Zeitfenster, eine solche Lösung zu erreichen.
Anhang / Annexe / Allegato
Abkürzungen
Abréviations
Abbreviazioni
1. Kantone / Cantons / Cantoni
AG Aargau / Argovie / Argovia
AI Appenzell Innerrhoden / Appenzell Rhodes-Intérieures / Appenzello Interno
AR Appenzell Ausserrhoden / Appenzell Rhodes-Extérieures / Appenzello Esterno
BE Bern / Berne / Berna
BL Basel Landschaft / Bâle-Campagne / Basilea Campagna
3 Die Gelder der Freizügigkeitskonten in Form der reinen Sparlösung müssen als Spareinlagen bei einer Bank angelegt werden und gelten als Spareinlagen des einzelnen Versicherten (Art. 19 Abs. 1 und 2 Freizügigkeitsverordnung FZV (SR 831.425)