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Vernehmlassung 2022/83: Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG): Nachhaltige Finanzierung der SBB · 3 Seiten

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Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 20. März 19981 über die Schweizerischen Bundesbahnen wird wie folgt geändert:

Art. 20 Finanzierung

1Die SBB können Investitionen ausserhalb des abgeltungsberechtigten Bereichs der Sparte Infrastruktur so weit durch verzinsliche und rückzahlbare Darlehen der Bundestresorerie finanzieren, bis ihre verzinsliche Nettoverschuldung den Stand vom xx. xxxxx 2024 (Stand Inkrafttreten der Änderung) erreicht.

2Übersteigt die verzinsliche Nettoverschuldung der SBB den Stand vom xx. xxxxx 2024 (Stand Inkrafttreten der Änderung), so kann die Bundesversammlung im Rahmen des Voranschlags verzinsliche und rückzahlbare Darlehen des Bundes bewilligen.

3Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) schliesst mit den SBB öffentlichrechtliche Vereinbarungen über die Darlehen ab, die insbesondere die mit den Darlehen verbundenen Auflagen und Bedingungen festlegen.

4Können die SBB die Darlehen nicht zurückzahlen oder müssen sie ihre Bilanz sanieren, so kann der Bundesrat der Bundesversammlung im Rahmen des Voranschlags die Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital beantragen.

5Die SBB können im Einvernehmen mit der EFV im Einzelfall andere Finanzierungsarten anwenden, wenn sich diese für den Bund und die SBB wirtschaftlich als vorteilhaft erweisen.

SR ..........

1 SR 742.31

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