Vorlage

Vernehmlassung 2022/83: Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG): Nachhaltige Finanzierung der SBB · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz «%ASFF_YYYY_ID»

6Sie können zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit neben den Darlehen nach Absatz 1 bei der EFV oder im Einvernehmen mit der EFV bei Dritten rückzahlbare Vorschüsse von höchstens 1 Milliarde Franken mit festen Laufzeiten von bis zu einem Jahr aufnehmen.

Art. 26b Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1Der Bund leistet den SBB zur Reduktion der verzinslichen Nettoverschuldung einen Kapitalzuschuss in der Höhe der in den Jahren 2020–2022 entstandenen Verluste im Fernverkehr, höchstens aber von 1,25 Milliarden Franken (die definitive Zahl wird für die Botschaft bekannt sein).

2Das Eidgenössische Finanzdepartement im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schliesst mit den SBB eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab, die insbesondere die mit dem Kapitalzuschuss verbundenen Auflagen und Bedingungen festlegt.

3Die SBB sind für den Kapitalzuschuss von jeglichen Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.

II

Das Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 19972 wird wie folgt geändert:

Art. 19 Abs. 2 und 2bis

2Der Bund weist seinen Anteil am Reinertrag dem Fonds nach dem Bahninfrastrukturfondsgesetz vom 21. Juni 20133 zu.

2bisSofern der Bundesrat in der Finanzplanung des Bahninfrastrukturfonds eine angemessene Reserve ausweist, verwendet der Bund die nicht für den Fonds benötigten Mittel seines Anteils zum Ausgleich der von ihm getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

2 SR 641.81

3 SR 742.140