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Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten

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e. Handelt es sich um die Weiterentwicklung eines bestehenden Produktionsstandards, so müssen die Anforderungen an die Qualität und die Nachhaltigkeit gegenüber dem bisherigen Standard massgeblich erhöht werden.

2Trägerschaft kann sein:

a. eine Branchenorganisation; oder

b. eine Produzentenorganisation, die sich mit Verarbeiterinnen und Verarbeitern oder Händlerinnen und Händlern sowie gegebenenfalls mit Konsumentinnen und Konsumenten zusammenschliesst.

3Die Trägerschaft muss:

a. Transparenz betreffend die Anforderungen des Produktionsstandards und deren Einhaltung sicherstellen;

b. sicherstellen, dass die beteiligten Produzentinnen und Produzenten, Verarbeiterinnen und Verarbeiter und Händlerinnen und Händler sowie gegebenenfalls die beteiligten Konsumentinnen und Konsumenten zusammenarbeiten;

c. festlegen, welche Ziele betreffend Qualität und Nachhaltigkeit mit dem Produktionsstandard erreicht werden sollen; und

d. die Erreichung der Ziele anhand geeigneter und im Voraus festgelegter Indikatoren periodisch überprüfen.

Art. 4 Anforderungen an Vorhaben zur Einführung neuer Geschäftsmodelle

1Das Geschäftsmodell muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

a. Es unterscheidet sich deutlich von existierenden Modellen.

b. Es ist nach dem Ende der Unterstützung selbsttragend.

2Trägerschaft kann ein Zusammenschluss von Produzentinnen und Produzenten mit

Verarbeiterinnen und Verarbeitern oder mit Händlerinnen und Händlern sowie gegebenenfalls mit Konsumentinnen und Konsumenten sein;

3Die Trägerschaft muss:

a. sicherstellen, dass die beteiligten Produzentinnen und Produzenten, Verarbeiterinnen und Verarbeiter und Händlerinnen und Händler sowie gegebenenfalls die beteiligten Konsumentinnen und Konsumenten zusammenarbeiten;

b. festlegen, welche Ziele betreffend Qualität und Nachhaltigkeit mit der Einführung des Geschäftsmodells erreicht werden sollen;

c. die Erreichung der Ziele anhand geeigneter und im Voraus festgelegter Indikatoren periodisch überprüfen.

Art. 5 Anforderungen an Vorhaben zur Realisierung neuer Projektideen,

einschliesslich der Entwicklung von Prototypen

1Die neue Projektidee muss die folgenden Anforderungen erfüllen: