Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten
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Direktzahlungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
Tiere der Schweinegattung 4 Pte. pro fehlender Tag
(Anh. 6 Bst. B Ziff. 3.1 und
3.2)
Nutzgeflügel (Anh. 6 Bst. B
Ziff. 4.1, 4.2 und 4.3)
Ziff. 3.4
3.4 Gesuchseinreichung
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung oder Massnahme
a. Verspätete Gesuchseinrei- erste Feststellung 200 Fr.
chung: Kontrolle kann ord- erster und zweiter Wiederho-400 Fr.
nungsgemäss durchgeführt lungsfall
werden (Art. 98–100)
ab dem dritten Wiederho- 100 % der betreffenden Beiträge lungsfall
b. Verspätete Gesuchseinrei- 100 % der betreffenden Beiträge
chung: Kontrolle kann nicht
ordnungsgemäss durchge-
führt werden (Art. 98–100)
c. Gesuch unvollständig oder Frist für Ergänzung oder
mangelhaft (Art. 98–100) Korrektur
Ziff. 3.5
3.5 Die Kürzungen erfolgen mit Abzügen von Pauschalbeträgen. Im ersten Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt.
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
Fehlendes oder mangelhaftes Journal Düngerzufuhr (Art. 200 Fr. pro fehlendes oder mangel-
30) haftes Dokument oder pro fehlende
Fehlendes oder mangelhaftes Journal Futterzufuhr (Art. 31) oder mangelhafte Aufzeichnung,
max. 3000 Fr.
Fehlender Bewirtschaftungsplan (Art. 33), falls Bewirt-
schaftungsplan erstellt wurde
Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnung gemäss Bewirt-
schaftungsplan (Anh. 2, Ziff. 2)
Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnung gemäss kantona-
len Auflagen (Art. 34)
Fehlende oder mangelhafte Begleitdokumente oder Tierver-
zeichnisse (Art. 36)
Fehlender oder mangelhafter Plan der Flächen (Art. 38)
Fehlendes oder mangelhaftes Weidejournal oder Weideplan
(Anh. 2, Ziff. 4)
Fehlendes vom Kanton bewilligtes, einzelbetriebliches Her-
denschutzkonzept (Art. 47b Abs. 4)