Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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3 Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernäh-

rungswirtschaft (QuNaV), SR 910.16

3.1 Ausgangslage

Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 wurde die Qualitätsstrategie mit der Ergänzung des Artikels 2 im Landwirtschaftsgesetz (LwG) verankert, und mit Artikel 11 LwG wurde die Rechtsgrundlage für die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV) geschaffen. Die QuNaV bezweckt, Erzeugnisse der Schweizer Landwirtschaft im Wettbewerb mit ausländischen Produkten zu stärken und Mehrwerte im Bereich Nachhaltigkeit und Qualität zu schaffen. Diese Mehrwerte sollen auch zu einer Verbesserung der Markterlöse und Wertschöpfung für die Landwirtschaft beitragen.

Um die Teilnahme bäuerlicher Bertriebe zu fördern, hat das BLW im Jahre 2017 die Initiative AgrIQnet als Pilot lanciert. AgrIQnet fungiert als Netzwerk zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), dem Schweizer Bauernverband (SBV), dem Verein Qualitätsstrategie, dem Netzwerk Swiss Food Research und AGRIDEA mit dem Ziel, innovative bäuerliche Projekte zu unterstützen. AgrIQnet soll innovative Landwirte und Landwirtinnen ermutigen, Projektanträge einzureichen sowie diese durch die Netzwerkpartner zu unterstützen.

2019 wurde ein Auftrag für eine Zwischenevaluation der QuNaV gegeben mit dem Ziel, Ansätze für die Weiterentwicklung und Optimierung des QuNaV aufzuzeigen. Im August 2021 wurde der Bericht zur Zwischenevaluation der QuNaV veröffentlicht1.

Die vorliegende Verordnungsänderung nimmt die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation auf. Gleichzeitig soll die Verordnung gestrafft und vereinfacht und unklare Rechtsbegriffe präzisiert werden.

3.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

1. Vereinfachung der Typologie durch die Reduktion der Art der unterstützten Vorhaben von sechs auf vier.

2. Integration der Projekttypen aus dem «AgrIQnet»-Pilotprojekt in die Verordnung, als eine der vier Arten unterstützter Vorhaben.

3. Verbesserte und methodischere Erfassung der Mehrwerte bezüglich Nachhaltigkeit.

4. Weniger restriktive Kriterien, indem anstelle des bisher geforderten «Modellcharakters» eines Projektes eher der «Wettbewerb der Ideen» tritt

5. Verbesserung der Wissensvermittlung, indem bezüglich der Kommunikation und des Erfahrungsaustauschs Auflagen vorgesehen werden können

1 Schlussbericht: https://www.aramis.admin.ch/Default?DocumentID=68050&Load=true