Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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Ziff. 3.6.3 Bst. r und s

Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung

r. Nichteinhaltung der Voraussetzungen zum Mulchen zur 10 %

Weidepflege und zur Bekämpfung von krautigen Prob-

lempflanzen (Art. 29 Abs. 4)

s. Mulchen zur Entbuschung ohne Bewilligung; Nichtein- 15 %

haltung der Auflagen der Bewilligung zum Mulchen zur

Entbuschung (Art. 29 Abs. 5–8)

Ziff. 3.7.4 Bst. i und 3.7.6 Aufgehoben

Ziff. 3.7a 3.7a Bewirtschaftungsanforderungen für einzelbetriebliche Herdenschutzmassnahmen

3.7a.1 Im Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt. 3.7a.2 Unvollständige Einhaltung des einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzeptes

Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung

a. Die Anforderungen und Auflagen gemäss bewilligtem 60 % des Zusatzbeitrags

einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzept sind teilweise

nicht eingehalten (Art. 47b)

b. Die Anforderungen und Auflagen gemäss bewilligtem 120 % des Zusatzbeitrags

einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzept sind nicht ein-

gehalten (Art. 47b)

Ziff. 3.8.1 Bst. c und d

Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung

c. QII: Nichteinhaltung der Voraussetzungen zum Mul- 200 % x QB II

chen zur Weidepflege und zur Bekämpfung von krauti-

gen Problempflanzen (Art. 29 Abs. 4, Art. 58 Abs. 7)

d. QII: Mulchen zur Entbuschung ohne Bewilligung; Nicht-200 % x QB II

einhaltung der Auflagen der Bewilligung zum Mulchen

zur Entbuschung (Art. 29 Abs. 6, Art. 58 Abs. 7)

Ziff. 3.8.2

3.8.2 Keine Kürzung wird vorgenommen, wenn der Verzicht nach Artikel 100a gemeldet wurde.