Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/109: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2024 · 9 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2024 Erläuternder Bericht

VBO

1 Ausgangslage

Im letzten Jahr hat der Verband Freie Landschaft Schweiz / Paysage libre Suisse eine informelle Vorprüfung zur Erlangung des Verbandsbeschwerderecht nach Artikel 55 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01), nach Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) sowie nach Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG; SR 814.91) eingereicht. Gestützt auf die Vorprüfung hat der Verband das Gesuch um Erteilung des Verbandsbeschwerderechts eingereicht.

Die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts an diesen Verein bedingt eine Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO; SR 814.076). Wird eine Organisation in der VBO als beschwerdeberechtigte Organisation bezeichnet, so kann sie bei Verfügungen, die Bereiche ihres statutarischen Zwecks betreffen, rügen, dass eine anfechtbare Verfügung den Voraussetzungen der Umweltgesetzgebung nicht entspricht.