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Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 6 Seiten
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Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 2025–2028
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung7,
gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte8,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …9,
beschliesst:
Art. 1
1Für die Weiterführung der Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit wird ein Verpflichtungskredit von 273,9 Millionen Franken bewilligt.
2Die Kreditperiode beginnt am 1. Januar 2025.
3Es können bis zum 31. Dezember 2028 finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden.
Art. 2
1Der Betrag des Verpflichtungskredits nach Artikel 1 beruht auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (104,4 Punkte; Dezember 2020: 100 Punkte) sowie auf folgenden Teuerungsannahmen:
a. 2025: +1,2 %;
b. 2026: +1,0 %;
c. 2027: +1,0 %;
d. 2028: +1,0 %.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
7SR 101
8 SR 193.9
9 BBl 202X…