Vorlage
Vernehmlassung 2023/25: Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[QR Code]
[Signature]
Bundesgesetz Vorentwurf über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
Minderheit (Masshardt, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Feri Yvonne, Flach, Girod, Munz, Schneider Schüttel, Suter)
Nichteintreten
I
Das Bundesgesetz vom 1. Juli 19663 über den Natur- und Heimatschutz wird wie folgt geändert:
Art. 12 Abs. 1bis
1bisDas Beschwerderecht steht den Organisationen nicht zu gegen Verfügungen, die sich auf Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 innerhalb von Bauzonen beziehen; das Beschwerderecht bleibt bestehen bei Wohnbauten:
a. innerhalb von bedeutenden Ortsbildern oder wenn die Vorhaben geschichtliche Stätten oder Kulturdenkmäler direkt betreffen oder wenn sie in unmittelbarer Nähe davon errichtet werden sollen; oder
b. innerhalb von Biotopen von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung oder innerhalb des Gewässerraums.
SR ..........
1 BBl 2023 ...
2 BBl 2023 ...
3 SR 451 2023–......