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Vernehmlassung 2023/35: Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates · 2 Seiten

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Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. AS 20xx ‹bernahme [der / des] [acte, et numÈro naturel UE]

Datum der Annahme: 24. April 2023 ª3

Gem‰ss Artikel 7 Absatz 2 Buchstaben a und b des Assoziierungsabkommens und unter Vorbehalt der Erf¸llung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Schweiz informiert die Mission der Schweiz bei der Europ‰ischen Union das Generalsekretariat des Rates der Europ‰ischen Union, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation des Rates beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.

Gem‰ss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Assoziierungsabkommens wird die Schweiz das Generalsekretariat des Rates der Europ‰ischen Union unverz¸glich ¸ber die Erf¸llung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen informieren.

Gem‰ss Artikel 7 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens begr¸nden die Notifikation des Rates vom 25. April 2023 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europ‰ischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europ‰ischen Union.

Dieses Abkommen wird zum Zeitpunkt der Notifikation durch die Schweiz ¸ber die Erf¸llung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Kraft treten. Gek¸ndigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Assoziierungsabkommens aufgef¸hrt sind.

Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird der Notenaustausch vom 28. M‰rz 20084 zwischen der Schweiz und der Europ‰ischen Union betreffend die ‹bernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI ¸ber die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehˆrden der Mitgliedstaaten der Europ‰ischen Union beendigt.

Eine Kopie dieser Note wird der Europ‰ischen Kommission, Generalsekretariat, SG.B.2, Br¸ssel, ¸bermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europ‰ischen Union ben¸tzt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europ‰ischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

3Richtlinie (EU) 2023/977 des Europ‰ischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023

¸ber den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehˆrden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates, ABl. L134 vom 22.5.2023, S. 1

4 SR 0.362.380.024