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Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 2 Seiten
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Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1,
Artikel 8 Absatz 7 des Gütertransportgesetzes vom 25. September 20152 (GüTG), Artikel 8 Absatz 1 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes vom 19. Dezember 20083 (GVVG)
und Artikel 18 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 22. März 19854 über
die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und
weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …5,
beschliesst:
Art. 1
1Für Investitionsbeiträge an Anlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr (KV) und an Anschlussgleise wird ein Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für die Jahre 2025–2028 bewilligt.
2Der Verpflichtungskredit dient der Finanzierung des Baus, der Erweiterung und der Erneuerung von:
a. KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen in der Schweiz, die dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene nach Artikel 3 GüTG entsprechen;
b. KV-Umschlagsanlagen im Ausland, die zur Erreichung des Verlagerungsziels nach Artikel 3 GVVG notwendig sind;
c. Hafenanlagen für den Güterumschlag im KV.
Art. 2 Teuerungsannahmen
Dem Verpflichtungskredit liegt der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom März 2023 (106,0 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a. 2025: +1,2 Prozent;
b. 2026: +1,0 Prozent;
c. 2027: +1,0 Prozent;
1SR 101
2 SR 742.41
3 SR 740.1
4 SR 725.116.2
5 BBI 2024 …