Vorlage
Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 19. Juni 19592 über die Invalidenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 13a Medizinische Massnahmen im Rahmen von intensiven
Frühinterventionen bei frühkindlichem Autismus
1 Bei Kindern mit frühkindlichem Autismus übernimmt die Versicherung medizinische Massnahmen nach Artikel 13, die im Rahmen einer intensiven Frühintervention durchgeführt werden, unter folgenden Voraussetzungen:
a. Die intensive Frühintervention besteht aus medizinischen Massnahmen, die mit pädagogischen Massnahmen des kantonalen Rechts koordiniert und die zusammen erbracht werden;
b. Der Kanton hat eine Planung für die intensive Frühintervention erstellt.
c. Eine Vereinbarung zwischen dem BSV und der zuständigen kantonalen Instanz regelt:
1. die Zusammenarbeit zwischen dem BSV und der zuständigen kantonalen Instanz,
2. die Ziele in Zusammenhang mit den medizinischen Massnahmen,
3. die Voraussetzungen, die die medizinischen Massnahmen erfüllen müssen,
4. die Qualitätsstandards für die intensive Frühintervention,
5. die finanzielle Beteiligung der Versicherung,
6. die Kontrolle und die Evaluation.
1BBl…
2 SR 831.20
2022-... «%ASFF_YYYY_ID»