Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/76: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 2 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
November 2023 (Vernehmlassung)
Teilrevision der Radio- und Fernseh-
verordnung (RTVV)
Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage und Übersicht
Am 10. August 2023 wurde die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-
Initiative)» eingereicht. Sie ist mit 126’290 Unterschriften zustande gekommen. Die Initiative sieht vor, dass die Radio- und Fernsehabgabe neu ausschliesslich von Haushalten zu bezahlen und auf maximal 200 Franken pro Jahr zu begrenzen ist. Unternehmen sollen künftig keine Abgabe mehr bezahlen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass der Abgabenanteil der SRG bei einer Annahme der Volksinitiative von heute 1.25 Milliarden Franken auf zirka 650 Millionen reduziert würde. Dies hätte weitreichende Folgen für das publizistische Angebot und die Grösse und Struktur der föderalistisch organisierten SRG. Der Bundesrat empfiehlt daher die «SRG-Initiative» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.1
Der Bundesrat befürwortet ein gutes mediales Grundangebot der SRG für die Schweizer Bevölkerung. Es ist ihm aber auch ein Anliegen, die Wirtschaft und die Haushalte finanziell zu entlasten. Das
Medienbudget der Haushalte hat sich in den letzten Jahren in Folge der zunehmenden Nutzung von zahlungspflichtigen in- und ausländischen Fernseh- und Streamingangeboten wie Swisscom Blue,
mySports, Spotify oder Netflix erhöht. Um diesem geänderten Nutzungsverhalten Rechnung zu tragen, ist eine Entlastung der Haushalte bei der Abgabe angezeigt. Dafür sprechen weitere wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Inflation, höhere Mieten, Energiepreise, höhere Krankenkassenprämien).
Gleichzeitig sollen weitere Unternehmen entlastet werden.
Das Parlament hat dem Bundesrat im Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG, SR 784.40) zwei Steuerungsinstrumente zugewiesen, die in direktem Bezug zueinanderstehen: Die
inhaltliche Steuerung der SRG via Konzession und die Bestimmung der Höhe der Radio- und
Fernsehabgabe. Diese Kompetenzordnung hat sich bewährt. Mit der vorgesehenen
Verordnungsänderung nimmt der Bundesrat die Möglichkeit wahr, in eigener Kompetenz Massnahmen zur Abgabenhöhe zu treffen.
Die vorgesehene Änderung der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV, SR
784.401) umfasst eine schrittweise Senkung der Haushaltabgabe auf 300 Franken bis zum Jahr 2029 und die Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht. Der Bundesrat plant, die neue SRG-Konzession nach der Volksabstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» auszuarbeiten. Bis zum Inkrafttreten des gesenkten Tarifs im Jahr 2029 wird der Bundesrat eine Vernehmlassung zur SRG-Konzession durchgeführt haben. Die neue SRG-
1 Link zur Medienmitteilung BAKOM-D-C4B33401/287