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Vernehmlassung 2023/78: Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus · 3 Seiten

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Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus «%ASFF_YYYY_ID»

2. Es kann bestimmte Sachverhalte durch die Revisionsstelle oder ein Revisionsun- ternehmen abklären lassen. Das Institut für Föderalismus hat die entsprechenden Kosten zu tragen.

Art. 8 Referendum und Inkrafttreten

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.