Vorlage

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst

(Zivildienstgesetz, ZDG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Das Zivildienstgesetz vom 6. Oktober 19952 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Grundsatz

1Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können und die Zahl der insgesamt zu leistenden Tage Ausbildungsdienst nach der Militärgesetzgebung noch nicht erreicht haben, müssen auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach diesem Gesetz leisten.

2Wer die Zahl der insgesamt zu leistenden Tage Ausbildungsdienst nach der Militärgesetzgebung erreicht hat und zu einem Assistenzdienst nach den Artikeln 67–69 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19953 (MG) oder zu einem Aktivdienst nach Artikel 76 MG aufgeboten ist, kann auf Gesuch hin zum Zivildienst zugelassen werden.

Art. 4a Bst. e

Nicht erlaubt sind Einsätze:

SR ..........

1BBl ...

2 SR 824.0

3 SR 510.10

2023-... «%ASFF_YYYY_ID»