Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV. In der folgenden Tabelle 26 sind ergänzende Bestimmungen zur Beschlusskompetenz und zur Kreditverwendung aus den Spezialgesetzen aufgeführt. Tabelle 26

1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028

Beschlussfassung BBG, Art. 59 Abs. 1

Kreditverwendung BBG, Art. 52 Abs. 2 und 3 sowie Art. 48 Abs. 2

2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028

Beschlussfassung WeBiG, Art. 17 Abs. 1 und 2

Kreditverwendung WeBiG, Art. 17 Abs. 3; Art.12 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1

3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028

Beschlussfassung Ausbildungsbeitragsgesetz, Art. 3

Kreditverwendung Ausbildungsbeitragsgesetz, Art. 3

4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2025–2028

Beschlussfassung ETH-Gesetz, Art. 34b Abs. 2

Kreditverwendung ETH-Gesetz, Art. 33a Abs. 3

5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs-

und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028

Beschlussfassung HFKG, Art. 48

Kreditverwendung HFKG, Art. 47 Abs. 1 und 3

6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028

Beschlussfassung Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität

in der Bildung BIZMB, Art. 7

Bundesgesetz über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz, Art. 9

Kreditverwendung Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität

in der Bildung BIZMB, Art. 4

Bundesgesetz über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz, Art. 2

7 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen der Forschungs-

förderung in den Jahren 2025–2028

Beschlussfassung FIFG, Art. 36 Bst. a

Kreditverwendung FIFG, Art. 10 Abs. 2, 4 und 6; Art. 11 Abs. 2 und 6; Art. 41 Abs. 5