Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Art. 1 Abs. 1 Ja
Art. 1 Abs. 2 Ja
Art. 1 Abs. 3 Nein
Art. 1 Abs. 4 Nein
Art. 3 Nein
13 Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)
Ziffer I, Art. 59 Abs. 1 Bst. a und ater Nein
Ziffer I, Art. 69-71 Nein
Ziffer II Nein
14 Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz)
Ziffer I, Art. 2 Abs. 3bis und 3ter Nein
Ziffer I, Art. 17 Abs. 2, 6 und 7 Nein
Ziffer I, Art. 25a Abs. 1 Bst. c Nein
Ziffer I, Art. 34d Abs. 5 Nein
Ziffer II Nein
15 Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)
Ziffer I, Art. 21 Abs. 1, 3. Satz Nein
Ziffer II Nein
16 Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)
Ziffer I, Art. 11 Abs. 6bis Nein
Ziffer II Nein
5.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz
Gemäss Bericht des Bundesrates vom 12. September 2014 zur Einhaltung der Grundsätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind in Botschaften zu Vorlagen, welche die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, Ausführungen zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz zu machen. Die Einhaltung der beiden Prinzipien wird durch die beantragten Kreditbeschlüsse und Gesetzesänderungen nicht tangiert.
5.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
In Botschaften zu Kreditbeschlüssen und Zahlungsrahmen muss Bericht erstattet werden über die Einhaltung der im Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SuG, SR 616.1) festgelegten Grundsätze. Mit den zwölf Finanzierungsbeschlüssen werden Subventionen gewährt. Die nachfolgende Tabelle 28 gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Rahmen der Subventionsberichterstattung. Die finanziellen Mittel, die für die Erreichung der angestrebten Ziele vorgesehen sind, sind in der Tabelle zu den beantragten Mitteln ausgewiesen (vgl. Tab. 25).
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (Vorlagen 13-16) tangieren das SuG nicht.