Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Kompetenzzentren für den Wissens- und Technologietransfer. In Bezug auf Entwicklungsstand und Reife der Standortträger und Standorte sind weiterhin Unterschiede sichtbar. Grosse Unterschiede bestehen auch hinsichtlich der Governance und der Geschäftsmodelle. Eine Herausforderung bleibt die langfristige Finanzierung mit dem Ziel, dass der SIP selbsttragend wird.
Die Feststellungen und Empfehlungen der Fremdevaluation, insbesondere auch zur Governance (hier: Weiterentwicklung der Rollen von Stiftung und Standortträgern) sowie zur nationalen und internationalen Vermarktung des SIP, werden von den angesprochenen Akteuren im Rahmen der Weiterentwicklung des SIP berücksichtigt.
Bürgschaftsinstrument
Das Bürgschaftsinstrument wird ab 2025 neu aufgelegt. Die im Zusatzvertrag festgelegten Beurteilungskriterien für die Vergabe von Bürgschaften und die Prüf- und Controllingverfahren gelten weiterhin. Um das Instrument für die Antragsberechtigten und die Kreditgeber attraktiver zu machen, aber gleichzeitig die Risiken für den Bund nicht zu erhöhen, wird es wie folgt angepasst:
Die Laufzeit einer Bürgschaft beträgt wie vormals maximal 10 Jahre. Neu kann sie auf Antrag maximal 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung ist eine Einzelfallprüfung und Bewilligung durch das SBFI sowie ein ausreichender Verpflichtungskredit für die Restlaufzeit (vgl. Bundesbeschluss 9).
- Eine Antragsberechtige und eine Kreditgeberin müssen – wie vormals – ein ver-
bindliches «Termsheet» vorlegen, welches den Zins für den Fall einer Besicherung des Kredits durch eine Bundesbürgschaft ausweist. Neu muss keine Kreditzusicherung für eine Kreditvergabe ohne Bundesbürgschaft (indikativer Zinssatz) ausgewiesen werden.
- Um das Risiko des Bundes weiter zu verringern, wird die maximal verbürgbare
Summe pro Bürgschaft auf CHF 8 Mio. (vormals: CHF 30 Mio) begrenzt. Die durch den Bund verbürgte Kreditsumme beträgt weiterhin 80 %. Das Volumen des Verpflichtungskredits wird von vormals CHF 350 Mio. auf CHF 100 Mio. abgesenkt für eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Werte wurden auf Basis von Erwartungsannahmen und Erfahrungswerten aus der Vorperiode festgelegt.
Die Anpassungen am Bürgschaftsinstrument bedingen eine Aktualisierung des Zusatzvertrags zwischen dem Bundesrat und der Stiftung Switzerland Innovation über das Bürgschaftswesen vom 5. April 2017.