Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Anhang 5
Schweizerischer Innovationspark
Hintergrundinformationen
Sechs Jahre nach dem Start im Jahr 2016 hat sich unter der Dachmarke «Switzerland Innovation» unter Beteiligung von 23 Kantonen ein Netzwerk mit sechs Standortträgern und 10 weiteren Standorten entwickelt. Von den Standortträgern befinden sich zwei im Umfeld der beiden ETH (Zürich und Lausanne) und je einer im Aargau, in Basel, Biel und St.Gallen.
Die privatrechtliche Stiftung Switzerland Innovation ist als Dachorganisation zuständig für die Koordination und die Qualitätssicherung im Gesamtnetzwerk und den gemeinsamen Auftritt unter der Dachmarke «Switzerland Innovation». Ferner stellt sie die Antragsverfahren für den Anschluss neuer Standorte sowie für die Bundesbürgschaften sicher. Periodisch organisiert sie die Evaluierung des Gesamtnetzwerks (basierend auf den von der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren VDK vorgegebenen Qualitätskriterien).
Gesetzliche Grundlagen
Mit der Totalrevision des FIFG154 hatten die eidgenössischen Räte 2012 die gesetzliche Grundlage für den Bund geschaffen, um den Innovationspark zu unterstützen. Die Unterstützungsformen sind in Artikel 33 FIFG erwähnt und in der Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks155 sowie in der Botschaft zur Standortförderung 2020–2023156 konkretisiert. Die Aufgaben der Stiftung sind im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 21. Dezember 2016157 zwischen dem Bundesrat und der Stiftung Switzerland Innovation über den Innovationspark geregelt. Die Vergabe von Bundesbürgschaften ist geregelt im Zusatzvertrag zwischen dem Bundesrat und Switzerland Innovation vom 5. April 2017.
Aktueller Stand
Seit der Aufnahme des Standorttägers St.Gallen und der Standorte Tessin und Zentralschweiz (alle 2021) ist der SIP in fast allen Landesteilen präsent. Die Aufbau- und Expansionsphase ist somit weitgehend abgeschlossen. Die Aufnahme neuer Standorte ist weiterhin möglich. Der SIP ist zu einer festen Grösse in der Schweizer Innovationslandschaft geworden und leistet einen substanziellen Beitrag zur Attraktivität des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Schweiz.
Seit 2016 haben Kantone und private Investoren ungefähr 38 Mio. Franken in den Aufbau und Betrieb der Stiftung und der Standortträger investiert. Für Ausbauprojekte wurden bis Ende 2021 Investitionen von rund 500 Millionen Franken durch die Kantone und durch Private getätigt oder beschlossen. Im Rahmen von Innovationspartnerschaften investieren Unternehmen zusätzlich in Projekte an den Standorten im Umfang von rund 600’000 Franken p.a. Der Bund unterstützt den SIP mit rund 1.3 Mio. Franken p.a. (im Rahmen der Standortpromotion und durch Betriebsbeiträge an die Stiftung Switzerland Innovation).
154 SR 420.1; Art. 32-34
155 BBl 2015 2943
156 BBl 2019 2365
157 BBl 2021 705