Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Anhang 4
Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023 (nationaler Teil)
Offene und multidisziplinäre Forschungsinfrastrukturen sind für wissenschaftliche Fortschritte in vielen Bereichen eine unerlässliche Voraussetzung. Wie gesetzlich vorgesehen (Art. 41 FIFG, Art. 55 V-FIFG) dient die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023 («Roadmap 2023») der sachlichen Koordination der Forschungsinfrastrukturen entsprechend den Bedürfnissen auf nationaler Ebene und der Abstimmung nationaler und internationaler Ansätze in der Forschungsförderung. Auf nationaler Ebene sind die Hochschulen (und die Forschungseinrichtungen des ETH-Bereichs) für den Bau und Unterhalt der von ihnen benötigten Forschungsinfrastrukturen zuständig. Die Roadmap 2023 wird als Planungsinstrument für die BFI-Botschaft 2025‒2028 herangezogen. Sie gibt einen Überblick über a) neue nationale Forschungsinfrastrukturprojekte, die als wissenschaftlich prioritär eingeordnet werden und in den strategischen Planungen der Hochschulen und anderen Forschungsinstitutionen (einschliesslich Forschungseinrichtungen des ETH-Bereichs) aufgeführt sind, und b) neue internationale Forschungsinfrastrukturprojekte, bei denen eine Beteiligung der Schweiz den Interessen des Forschungsstandorts Schweiz und dessen künftiger Entwicklung dient. Vierzehn neue nationale Infrastrukturprojekte (10 für die kantonalen Hochschulen und 6 für den ETH-Bereich, darunter 2 gemeinsame Projekte) wurden als prioritär eingestuft und somit in die Roadmap 2023 aufgenommen. Zuvor hatten sie einen dreistufigen Prozess durchlaufen, der aus einer Auswahl durch die Hochschulen und den ETH-Bereich (Phase 1), einer wissenschaftlichen Evaluation durch den SNF (Phase 2) und schliesslich einer Machbarkeitsprüfung durch die Hochschulen und den ETH-Bereich (Phase 3) besteht. Diese Forschungsinfrastrukturen sollen von den Hochschulen und dem ETH-Bereich im Laufe der Periode 2025‒2028 und später umgesetzt werden. Im Rahmen der bewilligten Kredite und beschränkt auf vier Jahre kann für Forschungsinfrastrukturen unter gewissen Auflagen eine ausserordentliche Finanzhilfe nach Artikel 47 Absatz 3 HFKG gewährt werden (für detailliertere Informationen siehe Bericht Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023153).
Auf internationaler Ebene wurden fünf neue Beteiligungen der Schweiz als wichtig für die Forschungsgemeinschaft beurteilt und werden in der Förderperiode 2025‒2028 im Hinblick auf einen Beitritt geprüft. Zur Schweizer Beteiligung an verschiedenen international koordinierten Forschungsinfrastrukturnetzwerken in den Jahren 2025‒2028 (vgl. Ziffer 2.11.1).
153 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen