Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 81Fedlex · Vorlage

wird der seit 2007 unveränderte Stipendienbetrag für Studierende moderat angepasst. Im Zuge der digitalen Transformation laufen im SBFI Vorbereitungen für ein elektronisches Anmeldeverfahren und die Ablösung der bestehenden Fachanwendung. Die beantragten Mittel erlauben es mit Unterstützung des Netzes der diplomatischen Vertretungen und des Swissnex Netzwerks, das Angebot der Bundes-Exzellenz-Stipendien gegenüber Angehörigen von mehr als 180 Staaten aufrechtzuerhalten.

Finanzen

Der Bundesrat beantragt für die Finanzierung von Stipendien des Bundes an ausländische Studierende einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 39,7 Millionen Franken.

Tabelle 11

Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Stipendien für ausländische 9,9 9,9 9,9 9,9 9,9 39,7 Studierende

Total 9,9 9,9 9,9 9,9 9,9 39,7

Siehe Vorlage 6: Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028

2.7 Institutionen der Forschungsförderung

2.7.1 Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

Ausgangslage

Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) unterstützt als Förderorgan des Bundes mit seinen Instrumenten und Programmen die wissenschaftliche Forschung in allen Disziplinen. Seine Kernaufgaben bestehen in der Förderung:

- von exzellenten Forschungsprojekten,

- eines hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses,

- von Forschungsinfrastrukturen, die der Entwicklung von Fachgebieten in der

Schweiz dienen und nicht in die Zuständigkeit der Hochschulforschungsstätten oder des Bundes fallen,

- der internationalen Forschungszusammenarbeit unter Berücksichtigung der dies-

bezüglichen Ziele und Massnahmen des Bundes (Art. 10 Abs. 3 FIFG).

Ziele

Die strategischen Ziele des SNF für die BFI-Periode 2025–2028 gemäss seiner entsprechenden Mehrjahresplanung118 setzen auf Kontinuität und umfassen die Stärkung

118 Abrufbar unter: www.SNF.ch > Über uns > Porträt > Strategie > Mehrjahresprogramm 2025–2028