Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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litischer Bedeutung beinhalten. Die Förderung durch den Bund soll bei solchen Vorhaben vermehrt zeitlich beschränkt werden, damit sich die Aktivitäten mittelfristig selbsttragend weiterentwickeln.

Massnahmen

Bewährte Fördermassnahmen im Rahmen der aufgeführten Schwerpunkte werden in der Förderperiode 2025–2028 weitergeführt und grundsätzlich auf dem heutigen Unterstützungsniveau konsolidiert. Eine punktuelle und gezielte Verstärkung bestehender Förderungen und die Unterstützung neuer Kooperationen kann geprüft werden, wenn der erforderliche finanzielle Spielraum besteht.

Im Bereich der Talentförderung unterstützt der Bund die Schlüsselakteure (die Stiftung Schweizer Jugend forscht, den Verband Schweizer Wissenschafts-Olympiaden und die Schweizerische Studienstiftung) weiterhin im Rahmen eines koordinierten Gesamtkonzepts. Diese Organisationen fördern Talente vor und zu Beginn des Studiums und ermöglichen es ihnen, sich transnational zu vernetzen. Im Sinne der Kontinuität werden ebenfalls bestehende, erfolgreiche Kooperationen von Schweizer Bildungsinstitutionen und -akteuren mit Kompetenz- und Exzellenzzentren im Ausland und ihre Beteiligung an international tätigen wissenschaftlichen Netzwerken weiter unterstützt. Als Beispiele hierfür seien die Kooperation der Pädagogischen Hochschule Luzern mit der Holocaust-Forschungs- und -Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, die Initiative «Ukrainian Research in Switzerland» (URIS) der Universität Basel oder die Netzwerkkooperationen in der Schwarzmeerregion der Universität St. Gallen genannt. Das Modell der IAS eignet sich insbesondere für die internationale Vernetzung wie auch für die transdisziplinäre Exzellenz- und Nachwuchsförderung. Die bestehenden Kooperationen mit dem Wissenschaftskolleg zu Berlin, dem Institut d’Etudes Avancées de Nantes, dem New Europe College in Bukarest und dem Centre for Advanced Study in Sofia werden daher weitergeführt. Vorgesehen ist zudem, weiterhin Stipendien für Schweizer Studierende und Beteiligungen an den europäischen Hochschulinstituten in Brügge, Natolin und Florenz sowie den Schweizer Lehrstuhl am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz zu finanzieren.

Finanzen

Aufgrund der aktuellen Ausgangslage der Bundesfinanzen sieht der Bundesrat für diesen Kredit kein wesentliches Wachstum vor (jährliche Steigerung von durchschnittlich 0,7 Prozent). Die vorgesehenen Mittel orientieren sich somit am Kreditstand 2024. Sie ermöglichen eine Weiterführung der bestehenden Vorhaben auf dem aktuellen Niveau. Die Verstärkung von bestimmten bestehenden Förderungen oder neue Förderungen in den Jahren 2025–2028 sind nur möglich, wenn andere Fördertatbestände eingestellt oder reduziert werden.

Der Bundesrat beantragt für die Talentförderung und internationale institutionelle Kooperationen in der Bildung einen Verpflichtungskredit von 27,0 Millionen Franken