Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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2.6.2 Talentförderung und internationale institutionelle Kooperationen in der Bildung

Ausgangslage

Zur Sicherung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des BFI-Standorts Schweiz ist eine möglichst umfassende, gesamtheitlich anzugehende und langfristig auszurichtende Ausschöpfung des eigenen wissenschaftlichen Potenzials sowohl auf individueller als auch auf institutioneller Ebene weiterhin zentral.

Die Förderung von ausgewählten, grenzüberschreitenden Bildungskooperationen mit dem Ziel, Talente und wissenschaftliche Exzellenz transnational und transdisziplinär zu unterstützen, hat sich als Instrument hierfür bewährt. Dieses Fördergefäss ist als Ergänzung zu den internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogrammen in der Bildung konzipiert und deckt Bereiche und Kooperationsaktivitäten ab, die längerfristig angelegt sind und sich einer Programmlogik entziehen.

In der Förderperiode 2021–2024 konnte durch eine verstärkte Unterstützung der Schweizer Schlüsselakteure insbesondere die Förderung von Talenten und des wissenschaftlichen Nachwuchses konsolidiert werden. Die Weiterführung von erfolgreichen Kooperationen zwischen Schweizer Bildungsinstitutionen und -akteuren mit ausgewählten Kompetenz- und Exzellenzzentren und Institutes of Advanced Studies (IAS) im Ausland hat den weiteren Aufbau von Expertise und Netzwerken ermöglicht und Wissenstransfer, Austausch sowie innovative wissenschaftliche Ansätze stimuliert. Der bildungspolitische Mehrwert solcher Kooperationsaktivitäten ist vor allem in Bereichen ersichtlich, in denen wissenschaftliche Potenziale bisher noch unzureichend genutzt werden. Als Beispiel hierfür sei der transversale Schwerpunkt Osteuropa und Schwarzmeerraum genannt, in dem sich der gezielte Aufbau von Schweizer Expertise und Netzwerken als besonders wertvoll erwiesen hat.

Ziele

Das übergeordnete Ziel der transnational und transdisziplinär auszurichtenden Förderung von Talenten und Exzellenz soll grundsätzlich weiterverfolgt werden. Die bewährten Schwerpunkte werden dabei beibehalten und konsolidiert:

- transnational vernetzte Förderung von Talenten

- Kooperation mit Kompetenz- und Exzellenzzentren im Ausland

- Kooperation mit IAS im Ausland zur transdisziplinären Förderung von wissen-

schaftlicher Exzellenz

Die bisherige Priorität auf die Förderung von Osteuropa- bzw. Schwarzmeerraum-Expertise und -Vernetzung innerhalb dieser drei Schwerpunkte soll ebenfalls beibehalten werden. Die im Rahmen dieser Schwerpunkte unterstützten Aktivitäten werden weiter konsolidiert und die Synergiepotenziale verstärkt genutzt, beispielsweise durch untereinander koordinierte Eingaben. Die transversalen Themen Digitalisierung, nachhaltigen Entwicklung und Chancengerechtigkeit werden wo sinnvoll und zielführend stärker als bisher berücksichtigt.

Kooperationsprojekte, die nicht diesen Schwerpunkten zugeordnet werden können und die eher als themenspezifische Einzelvorhaben einzuordnen sind, werden vom Bund weiterhin nur dann unterstützt, wenn sie transversale Themen von bildungspo-