Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten

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Übersicht

Die Pflanzenschutzmittelverordnung soll totalrevidiert werden. Im Rahmen der Revision soll insbesondere eine Annäherung des Zulassungsverfahrens an die

Europäische Union (EU) erfolgen. Zudem sollen Wirkstoffe, Safener und Syner-

gisten, die in der EU genehmigt sind - vorbehältlich gewisser Ausnahmen - auch

in der Schweiz als genehmigt gelten. Für Pflanzenschutzmittel, die bereits in bestimmten EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, soll unter gewissen Vorausset-

zungen eine vereinfachte Zulassung möglich sein. In der Gebührenverordnung

BLV sollen die Gebühren dahingehend erhöht werden, dass der Kostendeckungsgrad auf dasselbe Niveau wie jener für Biozidprodukte und Tierarzneimit-

tel angehoben wird.

Ausgangslage

Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe, Safener oder Synergisten und werden zum Schutz von Pflanzen gegen Schadorganismen oder zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. Die Pflanzenschutzmittelverordnung regelt insbesondere die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln. Ebenfalls regelt sie die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 17. Februar 2021 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) u.a. damit beauftragt, das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gestützt auf die Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht der KPMG AG1 zu optimieren und stärker an die die EU anzunähern.

Inhalt der Vorlage

Die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten in der Schweiz ist bereits heute weitgehend an die EU angeglichen, erfolgt jedoch jeweils mit zeitlicher Verzögerung. Die Revisionsvorlage sieht vor, dass die in der EU genehmigten Wirkstoffe, Safener und Synergisten ohne Verzögerung auch in der Schweiz genehmigt sind (mit der Möglichkeit von Ausnahmen). Zudem sollen weiterhin Wirkstoffe, Safener und Synergisten, die in der EU nicht genehmigt sind, durch die Schweizer Behörden genehmigt werden können.

Pflanzenschutzmittel, die bereits in bestimmten Mitgliedstaaten der EU zugelassen sind, sollen unter gewissen Voraussetzungen auch in der Schweiz zugelassen werden, ohne dass durch die Schweizer Behörden nochmals sämtliche Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden. Dies hauptsächlich in den Bereichen, in denen für die Zulassung dieselben Kriterien gelten wie im jeweiligen EU-Mitgliedstaat.

Sodann wird, wie in der EU, eine Befristung der Genehmigungen der Wirkstoffe, Safener und Synergisten und der Zulassungen von Pflanzenschutzmittel eingeführt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Pflanzenschutzmittel regelmässig auf die Einhaltung der neuesten Zulassungskriterien überprüft werden.

Weiter wird festgelegt, wie sich Organisationen, die nach dem Landwirtschaftsgesetz zur Beschwerde gegen Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln berechtigt sind, am Verfahren beteiligen können (Parteistellungsverfahren).

1 www.anmeldestelle.admin.ch > Themen > Chemikalienrecht und Wegleitungen > Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln