Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten
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Um eine möglichst einfache Regulierung von Produkten, die unproblematische Wirkstoffe enthalten, zu ermöglichen, wird sodann die Kategorie der Grundstoffmittel eingeführt. Diese enthalten sogenannte Grundstoffe (wie z.B. Brennesselextrakt) und können ohne Zulassung eingesetzt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die darin enthaltenen Grundstoffe genehmigt sind.
Schliesslich wird die Rechtsgrundlage geschaffen für ein Informationssystem zur Verwaltung und zur Bearbeitung der Gesuche um Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Gebühren für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels werden erhöht (durch eine Änderung der Gebührenverordnung BLV), um den Kostendeckungsgrad von derzeit weniger als 2 Prozent auf ca. 40 Prozent zu erhöhen. Damit entspricht er dem Kostendeckungsgrad, welcher im Durchschnitt im Verfahren für die Zulassung von Biozidprodukten und Tierarzneimitteln erreicht wird.
Durch die zeitgleiche Übernahme der Wirkstoffgenehmigungen der EU sowie die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind, können beim Bund personelle Ressourcen eingespart werden. Eine Erhöhung des personellen Ressourcenbedarfs ergibt sich demgegenüber aus der neuen Befristung der Genehmigungen von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten und der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sowie aus der gesetzlichen Verankerung des Parteistellungsverfahrens. Da der Mehraufwand erheblich ist, werden für die Zulassungsstelle und für alle Beurteilungsstellen zusammen sechs FTE beantragt. Diese sechs FTE sollen über die Erhöhung der Gebühren finanziert werden.
Auf die Kantone haben die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen nur geringfügige Auswirkungen. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft ergeben sich insbesondere durch die Erhöhung der Gebühren für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel und die Einführung der Befristung mit anschliessender Erneuerung der Zulassungen.