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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Anhang 4
In den obenstehenden Tabellen sind nur jene Transferzahlungen des Bundes berücksichtigt, welche den Kantonshaushalten zufliessen, nicht aber Zahlungen, die an Dritte in den Kantonen ausgerichtet werden, wie z.B. Löhne der Mitarbeitenden der Bundesverwaltungen, Beiträge des Bundes, welche direkt an Dritte und nicht über die Kantonshaushalte ausbezahlt werden (z.B. solche an die SBB und an die konzessionierten Transportunternehmungen des öffentli- chen Verkehrs), Beschaffungen des Bundes von Gütern und Dienstleistungen, einschliesslich beispielsweise die zivilen und militärischen Bundesbauten, oder die Aufwendungen der ETHs. Im Zentrum steht also die finanzpolitische und nicht eine volks- bzw. regionalwirtschaftliche Sicht. Die Beschränkung auf die Transfers an die Kantonshaushalte hat folgende Gründe:
– Die in der Tabelle berücksichtigten Transferzahlungen haben den Zweck, die Haushalte der
Kantone gezielt zu stärken. Demgegenüber finanziert der Bund mit anderen Ausgaben im Inland namentlich auch die Aufgaben in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich. Den letzt- genannten Zahlungen kommt somit eine völlig andere Funktion zu.
– Eine Beschränkung auf die Transfers an die Kantonshaushalte hat den Vorteil, dass die Zah-
lungen klar abgrenzbar sind. Würden auch weitere Zahlungen des Bundes berücksichtigt, wäre eine klare Abgrenzbarkeit nicht mehr gegeben; der Entscheid, welche Zahlungen ebenfalls noch zu berücksichtigen wären, würde arbiträr.
Gemessen an den Beträgen pro Einwohner fliessen einigen Kantonen auffallend hohe Bun- desbeiträge zu. Darunter fallen namentlich die Kantone Graubünden, Jura, Uri und Appenzell Innerrhoden. Es handelt sich durchwegs um Kantone mit geringer Bevölkerungsdichte, was bis zu einem gewissen Grad zwangsläufig hohe Pro-Kopf-Ausgaben zur Folge hat. Zudem kann aus den aufgeführten Zahlungen nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass ausschliess- lich die jeweiligen Kantone davon profitieren; namentlich dort, wo es um kantonal erbrachte Leistungen geht, die über die Kantonsgrenzen hinweg genutzt werden können (z.B. in den Bereichen Hochschulen oder Verkehr).
Eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen wird jeweils alle vier Jahre im Rahmen der Aktualisierung des Berichts zum Postulat 14.3951 «Transparenz über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen» durchgeführt. Dabei werden die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes den ein- zelnen Kantonen zugeordnet. Die neuesten Ergebnisse, die am 15.11.2022 publiziert wurden, zeigen, dass die Disparitäten zwischen den einzelnen Kantonen durch die unterschiedlichen Beiträge der Kantone zur Finanzierung des Bundeshaushalts und durch den Finanzausgleich reduziert werden. Die Analyse zeigt, dass jeder Kanton, der beim Finanzausgleich Nettozahler ist, auch beim Bundeshaushalt Nettozahler ist. Gleichzeitig sind jene Kantone, die beim Finanz- ausgleich Nettoempfänger sind, mehrheitlich auch Nettoempfänger der Bundesaktivitäten. Dies bedeutet, dass der Bundeshaushalt insgesamt zu einer zielgerichteten Umverteilung von ressourcenstarken zu ressourcenschwachen Kantonen führt.