Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 114Fedlex · Ergebnisbericht

SBBK, SDK und TRBS begrüssen die klare Positionierung der BM-Absolventinnen und BM-Absolventen als Hauptzielgruppe der Fachhochschulen im Kontext der steigenden Anzahl von Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität, die sich für FH-Studiengänge anmelden. Die Leitlinie stellt sicher, dass den Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität keine Nachteile gegenüber gymnasialen Maturitätsabsolventinnen und -absolventen erwachsen, indem sich das Anforderungsniveau der FH-Studiengänge den schulischen Kenntnissen und Kompetenzen der BM-Abgängerinnen und -abgänger angleicht.

Interkantonale und kantonale Organisationen

BCH-FPS und LKB teilen die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS zu dieser Leitlinie.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.

Organisationen aus der Wirtschaft

HotellerieSuisse schlägt vor, den Begriff «Quereinsteiger» durch «Quereinsteigende» zu ersetzen.

SBV beantragt, den Begriff «berücksichtigen» im letzten Satz der Leitlinie durch einen stärkeren Begriff wie z.B. «priorisieren» oder «fokussieren» zu ersetzen.

suissetec begrüsst die klare Positionierung der BM-Absolventinnen und BM-Absolventen als Hauptzielgruppe der FH und teilt die Bemerkung von SBV.

Leitlinie 10

Kantone

AG, AI, FR, GE, GR, JU, NE, NW, SG, TI, UR, VD, VS haben keine Bemerkungen zu dieser Leitlinie.

AR, BE, BL, BS, GL, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, ZG, ZH begrüssen diese Leitlinie.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

KV Schweiz wiederholt die Bemerkungen zu Leitlinie 1.

SAV, sgv und economiesuisse finden, es ist nicht Aufgabe der Betriebe, einen bestimmten Bildungsweg auf Tertiärstufe zu fördern, sondern zu ermöglichen. Entsprechend schlagen sie vor, im Titel «gefördert» durch «ermöglicht» zu ersetzen. Ebenfalls soll im letzten Satz das Wort «auch» durch «vermehrt» ersetzt werden.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS begrüssen diese Leitlinie.

Interkantonale und kantonale Organisationen

LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS zu dieser Leitlinie.