Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Die Organisationen aus der Wirtschaft haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.

Leitlinie 8

Kantone

FR, GE, GR, JU, NW, VD haben keine Bemerkungen zu dieser Leitlinie.

AI, AR, BE, BL, BS, GL, LU, NE, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH begrüssen diese strategische

Leitlinie, da sie im Rahmen von Berufsrevisionen feststellen mussten, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterrichts vernachlässigt wurden. VS weist hier insbesondere auf die Revision der kaufmännischen Grundbildung hin. Weiter weisen die genannten Kantone sowie AG darauf hin, dass die Regelungen in der BMV zu den Pilotprojekten im Widerspruch zur Förderung flexibler BM-Modelle gemäss Leitlinie stehen (vgl. Ergebnisbericht, Kapitel 4 zu Art. 31).

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SAV, sgv und economiesuisse verweisen auf ein Eckwertdokument der Verbundpartner zum Berufsentwicklungsprozess, das im August 2024 von der TBBK abgenommen werden sollte. Die BM1 kann und soll in diesen Prozess Einzug finden. Die Verbundpartner und deren Vertreter in den B&Q-Kommissionen müssen sich demnach einigen, inwiefern der Unterricht an Berufsfachschulen inkl. BM an maximal zwei Schultagen erfolgen soll. Dies hängt stark von der Relevanz der BM resp. der Nachfrage an Fachhochschulabsolventen der jeweiligen Branche ab und kann nicht pauschal über alle Berufe den Berufsentwicklungsprozess prägen. SAV, sgv und economiesuisse sind deshalb der Ansicht, dass es den Verbundpartnern erlaubt sein soll, mit der entsprechenden Begründung auf diese Vorgabe zu verzichten. Sie schlagen eine Änderung der Leitlinie vor: «[…] inklusive Berufsmaturität in den relevanten Branchen an maximal zwei Schultagen […].»

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS begrüssen diese Leitlinie. Sie haben im Rahmen von Berufsrevisionen festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterrichts vernachlässigt wurden. Sie sind der Ansicht, dass die Regelungen in der BMV zu den Pilotprojekten im Widerspruch zur Förderung flexibler BM-Modelle gemäss der Leitlinie stehen.

Interkantonale und kantonale Organisationen

LKB teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS zu dieser Leitlinie.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

SBW teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS zum Widerspruch zwischen der Leitlinie und den Regelungen der BMV zu den Pilotprojekten.

Organisationen aus der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL ist einverstanden, dass die BM1 in der Berufsentwicklung systematisch mitgedacht werden soll, wünscht dabei aber auch eine Erwähnung der BM2. Es ist wichtig, dass das SBFI in den B&Q-Kommissionen diesbezüglich den Lead übernimmt und wichtige Punkte sowie zu prüfende