Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Fragen einbringt. In Bezug auf die Anforderung, den BM-Unterricht an maximal zwei Tagen durchzuführen, soll hingegen eine allgemeinere Formulierung («konzentriert auf möglichst wenige Schultage») gewählt werden, da es sich um eine Strategie mit längerfristiger Ausrichtung handelt.
OdASanté und H+ teilen die Bemerkungen von SAVOIRSOCIAL zu dieser Leitlinie. Sie sind zudem der Ansicht, dass sowohl in der Strategie wie auch in der BMV und dem Rahmenlehrplan der unterschiedliche Charakter von BM1 und BM2 berücksichtigt werden müsste. Sie weisen darauf hin, dass unterschiedlich hohe BM1- und BM2-Quoten nicht per se negativ sein müssen, sondern je nach Branche ihre Berechtigung haben können.
Spitex Schweiz teilt die Bemerkungen von SAVOIRSOCIAL zur Berufsentwicklung.
HotellerieSuisse verweist in Bezug auf die flexiblen Modelle auf die Bemerkung zu Leitlinie 3.
SBV und suissetec verweisen auf ein Eckwertdokument der Verbundpartner zum Berufsentwicklungsprozess, das im August 2024 von der TBBK abgenommen werden sollte. Die BM1 kann und soll in diesen Prozess Einzug finden. Die Verbundpartner und deren Vertreter in den B&Q-Kommissionen müssen sich demnach einigen, inwiefern der Unterricht an Berufsfachschulen inkl. BM an maximal zwei Schultagen erfolgen soll. Dies hängt stark von der Relevanz der BM resp. der Nachfrage an Fachochschulabsolventinn und -absolventen der jeweiligen Branche ab und kann nicht pauschal über alle Berufe den Berufsentwicklungsprozess prägen. SBV und suissetec sind deshalb der Ansicht, dass es den Verbundpartnern erlaubt sein soll, mit der entsprechenden Begründung auf diese Vorgabe zu verzichten. Sie schlagen eine Änderung der Leitlinie vor: «[…] inklusive Berufsmaturität in den relevanten Branchen an maximal zwei Schultagen […].»
Leitlinie 9
Kantone
AG, FR, GE, JU, NE, NW, SG, TI, VD haben keine Bemerkungen zu dieser Leitlinie.
AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH begrüssen die klare Positionierung der BM-Absolventinnen und BM-Absolventen als Hauptzielgruppe der Fachhochschulen, dies vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl von gymnasialen Maturandinnen und Maturanden an Fachhochschulen. Die Leitlinie stellt sicher, dass die Berufsmaturität keine Nachteile gegenüber der gymnasialen Maturität erfährt, indem sich die schulischen Kenntnisse und Kompetenzen der ersteren angleicht.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
KV Schweiz äussert wiederum Unterstützung für die Förderung der Durchlässigkeit von der BM an die pädagogischen Hochschulen (vgl. Bemerkung zu Leitlinie 6).
SAV, sgv und economiesuisse begrüssen die klare Positionierung der BM-Absolventinnen und BM-Absolventen als Hauptzielgruppe der FH und beantragen, den Begriff «berücksichtigen» im letzten Satz der Leitlinie durch «priorisieren» zu ersetzen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen