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Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 10 Seiten
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Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
Art. 1
1Der Notenaustausch vom 17. August 20223 zwischen der Schweiz und der Europä- ischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Ände- rung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsaus- schreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) wird genehmigt.
2Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzun- gen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 zu unterrichten.
Art. 2
Die Änderung des Bundesgesetzes im Anhang wird angenommen.
1SR 101
2BBl …
3SR …; AS …
4 SR 0.362.31
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