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Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 10 Seiten

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Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

Art. 1

1Der Notenaustausch vom 17. August 20223 zwischen der Schweiz und der Europä- ischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Ände- rung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsaus- schreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) wird genehmigt.

2Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzun- gen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 zu unterrichten.

Art. 2

Die Änderung des Bundesgesetzes im Anhang wird angenommen.

1SR 101

2BBl …

3SR …; AS …

4 SR 0.362.31

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