Vorlage
Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 10 Seiten
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Notenaustausch mit der EU betreffend Informationsausschreibungen
zu Drittstaatsangehörigen im SIS. BB «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang (Art. 2)
Änderung eines anderen Erlasses
Der nachstehende Erlass wird wie folgt geändert:
Bundesgesetz vom 13. Juni 20085 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
Art. 15 Abs. 1 Bst. kbis
1Fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Dieses dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung folgender Aufgaben:
kbis. Informationsgewinnung und -austausch gemäss Artikel 37a und 37b der Ver- ordnung (EU) 2018/18626 über Drittstaatsangehörige, die mutmasslich an schweren Straftaten im Sinne dieses Gesetzes beteiligt sind;
Art. 16 Abs. 2 Bst. gbis
2Das N-SIS dient der Unterstützung von Stellen des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung folgender Aufgaben:
gbis. Informationsgewinnung und -austausch gemäss Artikel 37a und 37b der Ver- ordnung (EU) 2018/18627 über Drittstaatsangehörige, die mutmasslich an schweren Straftaten im Sinne dieses Gesetzes beteiligt sind;
Art. 16 Abs. 4 Einleitungssatz und Abs. 4bis
4Die folgenden Stellen können zur Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 2 Buchstaben a–g und h–r Ausschreibungen für die Verbreitung im SIS melden:
4bisFedpol ist zuständig für die Entgegennahme und Prüfung der Vorschläge von Eu- ropol nach Artikel 37a der Verordnung (EU) 2018/18628 sowie die Vornahme der Ausschreibungen gemäss Absatz 2 Buchstabe gbis.
5 SR 361
6 Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission, ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/1190, ABl. L 185 vom 12.7.2022, S. 1
7 Siehe Fussnote zu Artikel 15 Abs. 1 Bst. kbis
8 Siehe Fussnote zu Artikel 15 Abs. 1 Bst. kbis