Vorlage
Vernehmlassung 2024/20: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser
vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 32 Absätze 1 und 2 Buchstaben a und b sowie 57 Absatz 1 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 20161,
verordnet:
Art. 1 Geltungsbereich
1Diese Verordnung gilt für zentrale Abwasserreinigungsanlagen, denen kommunales Abwasser zugeführt wird.
2Sie gilt nicht für:
a. Abwasserreinigungsanlagen von industriellen und gewerblichen Betrieben;
b. Sonderbauwerke im Kanalisationsnetz, deren Strombezug nicht über die zentrale Abwasserreinigungsanlagen abgerechnet wird;
c. private Kleinkläranlagen.
Art. 2 Massnahmen
1Beträgt der Kontingentierungssatz nach Artikel 5 der Verordnung vom …2 über die Kontingentierung des Verbrauchs von elektrischer Energie [bzw. nach Artikel 5 der Verordnung vom …3 über die Sofortkontingentierung des Verbrauchs von elektrischer Energie] 85 Prozent oder mehr, so ordnen die Kantone für zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser Folgendes an:
a. die Abschaltung oder den reduzierten Einsatz von nicht sicherheitsrelevanten Hilfsbetrieben sowie eine Erhöhung der betriebsinternen Stromproduktion;
1SR 531
2
3
2024-... «%ASFF_YYYY_ID»