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Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 3 Seiten
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Berufsbildungsgesetz «%ASFF_YYYY_ID»
3bis Es kann Mindestvorschriften für das Weiterbildungsangebot an höheren Fachschulen aufstellen. Sie betreffen die Zulassungsbedingungen, den Umfang und die Titel.
5 Die Kantone üben die Aufsicht über die höheren Fachschulen aus.
Art. 29a Bezeichnungsrecht
Bietet eine Bildungsinstitution eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge an, so kann sie in ihrem Namen die Bezeichnung «Höhere Fachschule», «école supérieure» oder «scuola specializzata superiore» führen.
Art. 44a Titelzusätze
1 Geschützten Titeln der höheren Berufsbildung können die folgenden Titelzusätze angefügt werden:
a. «Professional Bachelor», wenn der Titel durch eine eidgenössische Berufsprüfung oder einen Bildungsgang einer höheren Fachschule erworben wurde;
b. «Professional Master», wenn der Titel durch eine eidgenössische höhere Fachprüfung erworben wurde.
2 Der Titelzusatz darf nur in Verbindung mit dem vollständigen geschützten Titel oder mit der vollständigen englischen Übersetzung verwendet werden, wie sie in der Prüfungsordnung oder im Rahmenlehrplan festgehalten sind.
Art. 63a Unzulässige Verwendung der Bezeichnung
1 Wer als Verantwortlicher eines Geschäftsbetriebs ohne anerkannten Bildungsgang vorsätzlich die Bezeichnung «Höhere Fachschule», «école supérieure» oder «scuola specializzata superiore» verwendet, wird mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft.
2 Für Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben sind die Artikel 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 22. März 19744 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) anwendbar.
3 Fällt eine Busse von höchstens 20 000 Franken in Betracht und würde die Ermittlung der nach Absatz 1 strafbaren Personen Untersuchungsmassnahmen bedingen, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären, so kann die Behörde von einer Verfolgung dieser Personen absehen und an ihrer Stelle den Geschäftsbetrieb (Art. 7 VStrR) zur Bezahlung der Busse verurteilen.
Art. 63b Unzulässige Verwendung eines Titelzusatzes
Wer vorsätzlich einen Titelzusatz ohne den vollständigen geschützten Titel oder ohne die vollständige englische Übersetzung verwendet, wird mit Busse bestraft.
Art. 73
Nach bisherigem Recht erworbene geschützte Titel sind weiterhin geschützt.