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Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 3 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Umsetzung der 13. Altersente)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 19462 über die Alters- und Hinterlassenenver- sicherung wird wie folgt geändert:
Art. 34ter1b. 13. Altersrente
1Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten eine 13. Altersrente.
2Die 13. Altersrente wird als Zuschlag zur jährlichen Altersrente ausgerichtet. Sie entspricht einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr bezogenen Altersrente.
3Sie wird im Dezember ausbezahlt. Wird die Altersrente gemäss Artikel 44 Absatz 2 einmal pro Jahr ausbezahlt, so erfolgt die Auszahlung der 13. Altersrente zusammen mit der Altersrente.
Art. 46 Abs. 2bis
2bisIn Abweichung von Artikel 24 Absatz 1 ATSG erlischt der Anspruch auf Nach- zahlungen der 13. Altersrente mit dem Tod der versicherten Person.
1BBl …
2 SR 831.10
2018–......