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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten

MP 17

– Tiermedizinische Praxisassistentin- – Abgeschlossene berufliche Grundbil- – Anwendung von offenen radioaktiven Quellen im veterinärmedizini-

nen und tiermedizinische Praxisassis- dung als tiermedizinische Praxisassis- schen Bereich unter der verantwortlichen Leitung einer entsprechententen tätig mit offenen radioaktiven tentin EFZ oder tiermedizinischer den sachverständigen Tierärztin oder eines entsprechenden sachver-Quellen am Tier Praxisassistent EFZ ständigen Tierarztes nach Art. 2 Abs. 1 Bst. g StSV

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Alle in MP 16 erwähnten erlaubten Tätigkeiten

bildung für Laborpersonal (siehe An-

hang 4 Berufsnummer I 19)

MP 18

– Handel, Wartung und Installation von – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für Bewil-

medizinischen Röntgenanlagen und bildung nach Tabelle 3 ligungspflichtige Tätigkeiten im Bereich Handel, Wartung und Instal-Bildempfangs- und Bildwiedergabe- – lation von medizinischen Röntgenanlagen und Anlagen nach Art. 9 systemen in der medizinischen Diag- Abs. 1 Bst. g StSV

nostik

MP 19

– Handel, Wartung und Installation – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für Bewil-

von nuklearmedizinischen Geräten bildung nach Tabelle 3 ligungspflichtige Tätigkeiten im Bereich Handel, Wartung und Instal- und Anlagen lation von nuklearmedizinischen Geräten und Anlagen nach Art. 9 Abs. 1 Bst. g StSV